Unabhängig davon, ob es sich beim Vorhaben der Beschwerdegegnerschaft um eine Hauszufahrt oder um eine Detailerschliessungsstrasse handelt, gilt der Grundsatz, dass der Strassenanschluss bzw. die neue Knotenzufahrt verkehrssicher sein muss. Zur Beurteilung der Frage, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, können die einschlägigen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) als Entscheidungshilfe herangezogen werden.23 Voraussetzung für einen sicheren Strassenanschluss sind nach der Norm VSS 40 050 (Grundstückzufahrten) vorab die Ein- und Ausfahrt in Vorwärtsrichtung sowie