Diese bietet keine besonderen Schwierigkeiten für die Überbaubarkeit, sind die beiden Bauparzellen doch mehr oder weniger rechteckig. Das Problem besteht viel mehr darin, dass die beiden Parzellen noch keine ausgebaute Verbindung zum 17 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 5. Aufl., Band I, Bern 2020, Art. 26-27 N. 4 18 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 26-27 N.