Demgegenüber machen die Beschwerdeführenden geltend, die geplante Strasse führe dazu, dass Meteorwasser in erheblichem Masse auf ihre Parzellen geleitet werde. Eine gewässerschutzkonforme Versickerung sei nicht möglich. Zudem befürchten sie, dass bei der Schneeräumung Schnee auf ihre Grundstücke verbracht würde. Weiter befürchten sie übermässige Lichtimmissionen von zufahrenden Autos. Nicht stichhaltig sei die Annahme, dass die Erstellung der Erschliessungsstrasse durch die Gemeinde massivere Auswirkungen auf die benachbarten Grundstücke hätte. Die Gemeinde hätte auch andere Erschliessungsmöglichkeiten zu prüfen.