Durch die Einräumung von Näherbaurechten können die Nachbarn den Abstand für Tiefbauten auf 0.0 m reduzieren (Ziff. 144 Abs. 5 Anhang GBR). Das Baugrundstück befindet sich mitten im bereits überbauten Gebiet und weist eine besondere Form auf: Es handelt sich im Wesentlichen um ein Rechteck, von dessen nördlicher Ecke ein schmaler, circa 42 m langer Streifen in nordöstlicher Richtung entlang der Grenzen zu den Parzellen Nrn. A.________ und N.________ einerseits bzw. zu den Parzellen Nrn. L.________ und M.________ andererseits bis zur T.________gasse führt.