Daher ist die geplante Hauszufahrt als Detailerschliessungsstrasse zu qualifizieren. Planung und Bau der Zufahrt wäre somit an sich Aufgabe der Gemeinde, was im vorliegenden Fall auch sachlich richtig wäre. Besonders in bereits dicht überbautem Gebiet mit zahlreichen baulichen und möglicherweise auch rechtlichen Hindernissen drängt sich eine frühzeitige kommunale Erschliessungsplanung auf, weil die Gemeinde damit sämtliche (noch) in Frage kommenden Erschliessungsvarianten möglichst bald eruieren und bewerten und eine raumplanerisch sinnvolle Erschliessung unter rechtsgleicher Behandlung aller Betroffener in bestmöglicher Weise sicherstellen kann.