3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 7. April 2020 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der beiden Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne. Sie versuche seit mehreren Jahren, die Bauparzelle Nr. U.________ zu erschliessen, um dieses Bauland zu überbauen. Die Gemeinde habe den Erlass einer Überbauungsordnung abgelehnt, da es sich um eine Hauszufahrt und nicht um eine Detailerschliessung handle. Sollte zusätzlich eine Strassenanschlussbewilligung nötig sein, könnte diese noch von der BVE erteilt werden.