2. Am 9. März 2020 reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) gegen den Bauentscheid vom 13. Februar 2020 ein. Sie beantragen die Aufhebung der Baubewilligung und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen geltend, die geplante Erschliessungsstrasse sei untauglich, die Entwässerung sei nicht sichergestellt und die Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung sei nicht erfüllt.