Die Beschwerdeführenden 3 und 4 erklärten sich an ihrer Einigungsverhandlung mit diesem Vorschlag ebenfalls als einverstanden. Für den Fall einer entsprechenden Projektänderung stellten die Beschwerdeführenden einen Rückzug ihrer Einsprachen in Aussicht. Die Beschwerdegegnerschaft teilte mit, sie könne den Forderungen der Beschwerdeführenden nicht zustimmen, da diese weder notwendig noch zweckmässig seien. Sie unterbreitete ihrerseits mögliche Lösungsvorschläge, die die Beschwerdeführenden ablehnten. Mit Entscheid vom 13. Februar 2020 erteilte die Gemeinde Frutigen die Baubewilligung. Diese umfasste auch die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Grenzabstands für Tiefbauten.