1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 19. Februar 2019 bei der Gemeinde Frutigen ein Baugesuch (datiert vom 2. Februar 2019) ein für den Neubau einer Hauszufahrt für die Parzellen Frutigen Grundbuchblatt Nrn. U.________ und B.________. Zudem stellten sie ein vorsorgliches Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des reglementarischen Grenzabstands für Tiefbauten. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2 H. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.