a) Die Beschwerdeführenden beantragen, das Verfahren sei zu sistieren, bis eine Vollzugshilfe vorliege, die die adaptiven Antennen berücksichtige und ein auditiertes QS-System vorliege. Zudem solle das Baugesuch solange sistiert werden, bis mit Sicherheit ausgeschlossen werden könne, dass adaptive Antennen an keinem OMEN zu einer höheren Feldstärke als 5 V/m führe.