a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, für den 5G-Funkdienst fehle eine Gesamtplanung. Sie gehen davon aus, dass in Zukunft ein hoher Koordinationsbedarf bei der Standortwahl zwischen den Gemeinden und Kantonen entstehen wird. Weil übergeordnete Planungsgrundlagen fehlten, sei die Baubewilligung aufzuheben. Die Beschwerdeführenden verlangen zudem eine Standortevaluation, die aufzeige, ob ein alternativer Standort für die geplante 5G-Antenne geeigneter wäre. Auch weisen sie daraufhin, dass die Gemeinde mit der Beschwerdegegnerin in Kontakt getreten sei und eine Gesamtplanung verlange.