a) Die Beschwerdeführenden bringen weiter vor, die neuen Antennen würden in einem höheren Frequenzband betrieben und zudem sehr hohe Bitraten aufweisen. Dies führe dazu, dass die Höhe der Spitzen der gepulsten Strahlung bei der Übertragung von Datenpaketen nicht bekannt sei. Es könne daher nicht gewährleistet werden, dass die Mobilfunkanlagen keine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung darstellen. Insbesondere da die Einhaltung der Grenzwerte nicht kontrolliert werden könne, sei es möglich, dass die adaptiven Antennen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen würden. Zu den gesundheitlichen Auswirkungen sei zudem noch vieles unklar.