Es rechtfertigt sich daher, zusätzlich am OMEN 5 eine Abnahmemessung anzuordnen. Demzufolge sind gemäss dem Standortdatenblatt vom 28. Mai 2019 (Revision: 1.53) folgende OMEN in die Abnahmemessung einzubeziehen: 4, 5 und 6. Die entsprechende Anordnung im Fachbericht Immissionsschutz vom 2. August 2019 (Bst. E. Auflage Ziffer 1) wird dementsprechend von Amtes wegen ergänzt. 11. Gesundheitliche Folgen