d) Nach der Praxis ist eine NIS-Abnahmemessung durchzuführen, wenn gemäss rechnerischer Prognose der Anlagegrenzwert an einem OMEN zu 80 % erreicht wird (vgl. Erwägung 5d). Gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz vom 2. August 2019 verlangt die Abteilung Immissionsschutz am OMEN 4 (3.71 V/m) und am OMEN 6 (3.76 V/m) eine Abnahmemessung. Es fällt auf, dass am höchstbelasteten OMEN 5 (4.94 V/m), bei dem der Anlagegrenzwert von 5 V/m zu 98.8 % ausgeschöpft ist, keine Abnahmemessung verlangt worden ist.