Vielmehr ist ihre Kritik, wonach "die Antenne die Parameter der adaptiven Antennen selbständig in das QS-System eintragen müsse", nicht nachvollziehbar. Der bewilligungskonforme Betrieb der Anlage und die Einhaltung des Anlagegrenzwerts sind folglich gewährleistet. Die Befürchtung der Beschwerdeführenden, die Grenzwerte würden nicht dauerhaft eingehalten, ist unbegründet, zumal die Abteilung Immissionsschutz Stichprobenkontrollen vornimmt. In diesem Punkt ist die Beschwerde ebenfalls unbegründet. 10. Messung der Strahlung