b) Die Beschwerdegegnerin verfügt über ein QS-System. Dafür wurde im Dezember 2019 ein neues ISO-Zertifikat ausgestellt.36 Dass die QS-Systeme grundsätzlich funktionieren, wurde vom Bundesgericht mehrfach bestätigt.37 Wie ausgeführt, werden hier die adaptiven 5G-Antennen gleich behandelt wie konventionelle Antennen. Bewilligt wird demnach eine Antenne mit der beantragten Sendeleistung, Hauptstrahlrichtung und der ausgewiesenen Strahlungscharakteristik gemäss Strahlungsdiagramm. Dabei wird von einem Worst-Case-Szenario ausgegangen, da die Diagramme sämtliche vorgesehene Beamrichtungen enthalten.