d) Nach der Einschätzung der kantonalen Fachstelle erfüllt die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV und ist bewilligungsfähig.35 Diese Einschätzung ist schlüssig. Für die BVD besteht kein Anlass, von der Beurteilung der Fachbehörde abzuweichen. Wie die nachfolgende Erwägung zeigt, ist das QS-System ein taugliches Instrument, um den bewilligungs- und NISV-kon- formen Betrieb der Anlage sicherzustellen. Dies gilt auch, wenn die Anlage im neuen Mobilfunkstandard 5G betrieben wird. Zusätzlich ist die Einhaltung der maximalen Sendeleistung der Anlage mit sog. Abnahmemessungen sichergestellt (vgl. Erwägung 10).