Die Beschwerdeführenden vermögen die Leistungsangaben im Standortdatenblatt hinsichtlich der 5G- Antennnen auch mit ihrer Kritik in der Replik vom 19. April 2020 nicht in Zweifel zu ziehen. So haben höhere Übertragungskapazitäten und höhere Frequenzen keinen direkten Zusammenhang mit der Immissionsfeldstäke, wie aus der Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz vom 13. Februar 2020 hervorgeht.