Falls sie die bewilligte Sendeleistung erhöhen oder die Senderichtung über den bewilligten Winkelbereich hinaus verändern will und dies zu einer nennenswerten Erhöhung der elektrischen Feldstärke an den OMEN führt, muss die Umweltverträglichkeit der Anlage in einem Baubewilligungsverfahren neu geprüft werden. Die Beschwerdeführenden vermögen die Leistungsangaben im Standortdatenblatt hinsichtlich der 5G- Antennnen auch mit ihrer Kritik in der Replik vom 19. April 2020 nicht in Zweifel zu ziehen.