Mit dem vorliegenden Standortdatenblatt hat die Beschwerdegegnerin Immissionsprognosen für einen (OKA) und fünf OMEN (OMEN Nr. 2 bis 6) vorgenommen.34 Die Grenzwertberechnungen basieren auf den im Baugesuch beantragten maximalen Antennenleistungen (vgl. vorne Erwägung 5). Für die 5G-Antennen, d.h. die Antennen im Frequenzband 3.6 GHz mit den Laufnummern 8, 9 und 10, hat die Beschwerdegegnerin pro Antenne eine Sendeleistung von 220 Watt (ERP) angegeben. Dabei handelt es sich gemäss der Stellungnahme der Abteilung Immissionsschutz vom 13. Februar 2020 um die Summenleistung aller 64 Einzelantennen, aus denen die geplante adaptive Antenne des Typs "AIR6488" besteht. Diese maximale