8/17 BVD 110/2020/2 quenzbändern 1400 MHz bis 2600 MHz in einem umhüllenden Diagramm nicht zu beanstanden. Mit dem Verweis auf den Nachtrag des BAFU vom 28. März 2013 zur Vollzugsempfehlung können die Beschwerdeführenden somit nichts zu ihren Gunsten ableiten.