Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ist somit klar, in welchem Betriebszustand die adaptiven Antennen beurteilt werden. Für die konventionelle Berechnungsmethodik der 5G-Antennen finden sich im Standortdatenblatt, das Bestandteil des Baugesuchs ist, sämtliche Angaben zur rechnerischen Beurteilung der Mobilfunkstrahlung (vgl. Erwägung 5). Die Baugesuchsunterlagen enthalten somit alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Immissionssituation.