b) Es ist unbestritten, dass hier adaptive Antennen zum Einsatz kommen. Aus dem Standortdatenblatt ergibt sich, dass für die 5G-Antennen im Frequenzband 3.6 GHz (vgl. Laufnummern 8, 9 und 10) eine maximale Sendeleistung von 220 Watt (ERP) pro Antenne beantragt wird.25 Aus dem bewilligten Standortdatenblatt geht jedoch hervor, dass der besonderen Abstrahlcharakteristik von adaptiven Antennen bei der Beurteilung der NIS-Belastung nicht Rechnung getragen wird. Vielmehr werden hier die adaptiven Antennen bei der rechnerischen Beurteilung gleich behandelt wie die konventionellen Antennen (vgl. Laufnummern 1 bis 7).26