Schliesslich bringen die Beschwerdeführenden vor, die Frequenzbänder 1400 MHz bis 2600 MHz dürften nicht in einem Antennendiagramm zusammengefasst werden. Zur Begründung verweisen sie auf den Nachtrag des BAFU vom 28. März 2013 der Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (BUWAL 2002). Aufgrund dieser Mängel sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Angelegenheit der Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückzuweisen.