Mit der Abnahmemessung wird festgestellt, ob der Anlagegrenzwert im ungünstigsten Fall, der gemäss Bewilligung eintreten kann, eingehalten ist. Für die Messung der Strahlung von 5G-Basisstationen und adaptiven Antennen hat das METAS im Februar 2020 in englischer Sprache einen Bericht veröffentlicht. Dieser Bericht wurde zwischenzeitlich übersetzt.23 Der Antrag der Beschwerdeführenden, der Bericht des METAS sei vor dem Entscheid der BVD zu übersetzen, ist damit hinfällig geworden.