rechnerischen Beurteilung gleich zu behandeln wie konventionelle Antennen.21 Die Beurteilung bleibt so für die betroffene Bevölkerung einer Mobilfunkanlage auf der sicheren Seite. Die Herausgabe der neuen Vollzugshilfe des BAFU muss folglich nicht abgewartet werden. Solange adaptive Antennen rechnerisch wie herkömmliche Antennen behandelt werden, ist die erwähnte NISV-Änderung, die die adaptiven Antennen gegenüber den konventionellen Antennen privilegiert, irrelevant.