4/17 BVD 110/2020/2 5/17 BVD 110/2020/2 4. Publikation a) In der Replik vom 19. April 2020 bringen die Beschwerdeführenden erstmals vor, das Vorhaben hätte im kantonalen Amtsblatt publiziert werden sollen, weil es dem Umweltschutzgesetz unterstehe. Zur Begründung verweisen die Beschwerdeführenden auf das "Aprikosen-Urteil" des Regierungsrats des Kantons Aargau.