a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Abteilung Immissionsschutz sei befangen. Zur Begründung bringen sie vor, die Abteilung Immissionsschutz unterstehe dem Amt für Wirtschaft, welches die Interessen der Wirtschaft fördere und vertrete. Die Abteilung Immissionsschutz habe daher ein Interesse daran, dass 5G eingeführt werde. Es ist fraglich, ob diese Rüge den Begründungsanforderungen genügt (vgl. Erwägung. 2). Die Frage kann aber offengelassen werden, da auf die Rüge aus anderen Gründen nicht eingetreten werden kann, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen.