3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten und bei der Gemeinde die bewilligten Pläne ein. Ferner holte es bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) eine Stellungnahme zu den Rügen im Zusammenhang mit der nichtionisierenden Strahlung (NIS) ein. Das AUE teilte mit Stellungnahme vom 13. Februar 2020 mit, der Sistierungsantrag sei unbegründet und eine Sistierung wäre unverhältnismässig. Die geplante Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV3 und sei bewilligungsfähig.