Weiter rügen sie, das Baugesuch sei mangelhaft und unvollständig. Sie sind ausserdem der Meinung, die adaptiven Antennen würden gegenüber konventionellen Antennen privilegiert, was eine Verletzung des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips darstelle. Zudem machen sie geltend, es fehle für die Einführung eines 5G-Netzes eine übergeordnete Planung. Auch bringen sie vor, die Anlage überschreite die Grenzwerte an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) 1 bis 5. Ausserdem befürchten sie, die Strahlung der 5G-Antennen wirke sich negativ auf die Gesundheit aus. Schliesslich sind sie der Auffassung, die Bewilligung von 5G-Antenen verstosse gegen die Klimaziele des Bundes.