1. Die Beschwerdegegnerin reichte mit Eingabe vom 12. Juni 2019 bei der Gemeinde Meiringen ein Baugesuch ein für die Umrüstung der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Meiringen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt gemäss dem Zonenplan der Gemeinde Meiringen auf dem Bahnareal (BA).1 Die Beschwerdegegnerin plant, die bestehenden drei Sendeantennen für den Mobilfunk durch drei neue Multibandantennen in den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz) und 1400 bis 2600 MHz zu ersetzen. Zudem sollen drei neue adaptive Antennen im Frequenzband 3600 MHz installiert werden. Vorgesehen ist, mit dem Umbau der