7/8 BVD 110/2020/27 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Langnau im Emmental vom 25. November 2019 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Gemeinde hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'893.35 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen.