Aufgrund der zahlreichen Rügen des Beschwerdeführers, welche die Auflagen des Amtsberichts des AWA betreffen, ist sinnvollerweise auch vom AWA eine Stellungnahme zur Einsprache/Beschwerde einzuholen. Dem Beschwerdeführer und allfälligen weiteren Einsprechenden ist schliesslich Gelegenheit zu geben, sich zu den Fach- und Amtsberichten sowie weiteren Stellungnahmen von Behörden zu äussern. Zu diesen gehört auch die von der Gemeinde in der Beschwerdeantwort erwähnte, aber nicht eingereichte Stellungnahme des Amts für Wirtschaft ("Beilage 4").23