und dem Grundstück des Beschwerdeführers beträgt aber nur rund 50 m, was nach der Rechtsprechung regelmässig für die Beschwerdelegitimation genügt. Da der Beschwerdeführer beschwerdelegitimiert ist, ist er befugt, alle Rügen gegen das Bauvorhaben vorzubringen.9 e) Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Publikation des Bauvorhabens