Entfernungen muss eine Beeinträchtigung aufgrund der konkreten Gegebenheiten glaubhaft gemacht werden.8 d) Massgebendes Bauvorhaben ist die Erstellung von Kugelfangkästen beim bestehenden Scheibenstand auf der Parzelle Nr. A.________. Das Grundstück des Beschwerdeführers (Langnau i.E. Gbbl. Nr. I.________) grenzt nicht direkt an die Bauparzelle; dazwischen liegt die Parzelle Nr. B.________. Die kürzeste Distanz zwischen der Bauparzelle Nr. A.________ und dem Grundstück des Beschwerdeführers beträgt aber nur rund 50 m, was nach der Rechtsprechung regelmässig für die Beschwerdelegitimation genügt.