Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach Kenntnis des massgeblichen Sachverhalts eingereicht werden. Die Frist beginnt, wenn die beschwerdeberechtigte Person von allen für die erfolgreiche Wahrung ihrer Interessen wesentlichen Punkten Kenntnis hat bzw. bei gebührender Aufmerksamkeit haben könnte.5 Es ist nicht bestritten, dass der Beschwerdeführer erst durch das E-Mail der Gemeinde vom 10. Februar 2020 Kenntnis des Bauentscheids erhielt.6 Die Beschwerde wurde innert 30 Tagen seit dieser Kenntnisnahme und somit fristgerecht eingereicht.