Das Rechtsamt stellte die Eingaben den Verfahrensbeteiligten zu und teilte mit, dass eine Rückweisung der Sache an die Vorinstanz beabsichtigt werde. Die Verfahrensbeteiligten würden Gelegenheit erhalten, sich im Verfahren vor der Gemeinde zu den Eingaben zu äussern. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)