1. Die Baubewilligung (Gesamtentscheid) vom 25. November 2019 (…) sei aufzuheben. 2. Das Verfahren sei zur Durchführung eines Auflage- und Einspracheverfahrens und zur anschliessenden Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventualiter: Dem Baugesuch des E.________ vom 6. August 2019 sei der Bauabschlag zu erteilen. Ausserdem beantragt er die Vormerkung seiner Rechtsverwahrung und seines Lastenausgleichsbegehrens. Er rügt mehrere Verletzungen von Verfahrensgrundsätzen. In materieller Hinsicht macht er insbesondere geltend, dem Bauvorhaben stünden überwiegende private und öffentliche Interessen entgegen.