Mit Gesamtentscheid vom 25. November 2019 erteilte die Gemeinde Langnau i. E. die Baubewilligung samt den weiteren Bewilligungen (Gewässerschutzbewilligung, Ausnahmebewilligung für Bauten in Waldnähe) und eröffnete die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR). 3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 5. März 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: