2. Am 14. August 2019 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für die Montage von acht Kugelfangkästen auf der Parzelle Nr. A.________. Gleichzeitig reichte er die Zustimmungserklärung des damaligen und des zukünftigen Grundeigentümers der angrenzenden Parzelle Nr. B.________ ein. Mit Gesuch vom 17. September 2019 beantragte 1/8 BVD 110/2020/27 der Beschwerdegegner eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1. Das Bauvorhaben wurde nicht publiziert.