betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Langnau vom 25. November 2019 (Baugesuch Nr. 2019-0072; Montage von acht Kugelfangkästen bei 300 m - Schiessanlage), Verfügung nach Art. 24 RPG des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 2. Oktober 2019 I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner betreibt eine 300 m - Schiessanlage. Der Scheibenstand befindet sich auf der Parzelle Nr. A.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und ist im Kataster der belasteten Standorte eingetragen.