Auf den anderen Seiten hält das geplante Zweifamilienhaus den kleinen Grenzabstand von 5 Metern überall ein. Zu der privaten Hauszufahrt auf der Bauparzelle muss das geplante Zweifamilienhaus weder einen Grenzabstand noch einen Strassenabstand einhalten. 21 12/18 BVD 110/2020/26