Da die besonnte Längsseite nicht eindeutig bestimmbar ist, weil keine Seite mehr als 10% länger ist und zudem die längeren Seiten nahezu eine West-Ost-Orientierung haben, durfte die Bauherrschaft die Lage des grossen Grenzabstandes festlegen. Gemäss den im Grundrissplan Erdgeschoss eingezeichneten Grenzabstandslinien hat die Bauherrschaft den grossen Grenzabstand auf der Südwestseite festgelegt. Der grosse Grenzabstand von 10 Metern ist auf dieser Seite eingehalten. Auf den anderen Seiten hält das geplante Zweifamilienhaus den kleinen Grenzabstand von 5 Metern überall ein.