b) Das Bauprojekt befindet sich in der Wohnzone W2. Gemäss Art. 5 Abs. 1 GBR beträgt der kleine Grenzabstand in der Wohnzone W2 5 Meter und der grosse Grenzabstand 10 Meter. Kleinund Anbauten haben einen Grenzabstand von 2 Metern einzuhalten (Art. 5 Abs. 2 Bst. a und Bst. b GBR). Für die Definition von Kleinbauten und Anbauten verweist das GBR auf Art. 3 und Art. 4 BMBV21. Gemäss Art. 3 BMBV sind Kleinbauten freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten. Anbauten sind laut Art.