Die Fahrzeuge der Feuerwehr müssen nicht direkt bis zum Gebäude der Beschwerdeführenden fahren können, da aufgrund dessen geringer Höhe der Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs nicht notwendig ist. Es ist ausreichend, dass das Gebäude der Beschwerdeführenden mit dem Schlauch eines Löschfahrzeuges erreichbar ist. Dies ist der Fall: Das Gebäude ist im Notfall vom westlichen Teil der Hauszufahrt auf der Parzelle Nr. M.________, vom P.________weg auf der Parzelle Nr. A.________ oder auch von der Q.________strasse her mit einem Schlauch von 80 Metern erreichbar.20