Nachdem die Zufahrt etwa die Mitte des neu geplanten Zweifamilienhauses erreicht, verbreitert sich gemäss den Plänen die befestigte Fläche gegen Westen hin um mehr als das Doppelte und reicht bis an die westliche Parzellengrenze, wo sich entlang der Parzellengrenze eine Mauer befindet. Die befestigte Fläche in diesem Bereich wird nahezu eben sein und entspricht in etwa dem heutigen Terrain, das in diesem Bereich auch schon befestigt ist. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich aus den bewilligten Plänen eindeutig ergibt, wie die leicht geänderte Zufahrt verlaufen soll und welche Masse sie aufweist. Auch die Gefällsituation ist genügen klar ersichtlich.