Parzellengrenze entfernt verlaufen. Das Terrain in diesem Bereich der Zufahrt ist ausgeebnet, zwischen Zufahrt und westlicher Parzellengrenze ist eine Böschung geplant. Die Neigung der Böschung in diesem Bereich ist im Plan der Südwestfassade ersichtlich (rund 33%). Sie ist unproblematisch zu realisieren. Nachdem die Zufahrt etwa die Mitte des neu geplanten Zweifamilienhauses erreicht, verbreitert sich gemäss den Plänen die befestigte Fläche gegen Westen hin um mehr als das Doppelte und reicht bis an die westliche Parzellengrenze, wo sich entlang der Parzellengrenze eine Mauer befindet.