Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 6. April 2020 aus, die von den Beschwerdeführenden dargelegte Situation könne nicht nachvollzogen werden. Es handle sich um eine bestehende Hauszufahrt. In den Projektplänen seien die Zufahrt und die Manövrierflächen und die Anlagen in deren Umgebung genügend dargestellt und nachvollziehbar. Was an der Erschliessung erheblich geändert werden solle, sei nicht nachvollziehbar und werde auch nicht näher begründet. Welche Sichtfelder eingeschränkt sein sollen, sei unklar und es sei nicht ersichtlich, welche Beeinträchtigungen für die Beschwerdeführenden entstehen sollten.