Im Übrigen lägen die Liegenschaften von der Abzweigung des Lochackerweges innerhalb der maximalen Reichweite von 100 Meter gemäss Art. 6 BauV15 bzw. innerhalb der 80 Meter Schlauchlänge gemäss FKS. Im Ernstfall würde zudem die Zufahrt ohnehin nicht benutzt werden.