Die Beschwerdegegnerschaft bringt in ihrer Stellungnahme vor, aus den eingereichten Plänen sei die Vorher/Nachher-Situation klar ersichtlich. Von einer Verschlechterung oder Verengung der Zufahrt könne keine Rede sein. Der Zufahrtsbereich zwischen dem neuen Carport und der Ecke des Gebäudes Nr. 8 werde neu einen Meter breiter sein als bisher. Der Planer des Bauprojekts sei Brandschutzfachmann und Verfasser von Feuerwehrplänen. Gemäss ihm ermögliche das Bauprojekt die Einhaltung der Kurvenradien nach den Richtlinien für Feuerwehrzufahrten. Im Übrigen lägen die Liegenschaften von der Abzweigung des Lochackerweges innerhalb der maximalen Reichweite von 100 Meter gemäss Art.